Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Zeller,
die Brandschutzplanungen sind von der "alten" HOAI n i c h t erfaßt, weil es solche Planungen und Nachweise zum Entstehen der HOAI gar nicht gab. Bei "kleineren Bauten" enthalten, bei Sonderbauten ist es eine eigenständige Planungsleistung.
Der A H O, der die HOAI herausgibt und "pflegt" und sich zur Anwendung äußert, gibt "Hefte" heraus, in denen Streitfragen geklärt wurden. Für Brandschutz "Heft 17" mit einem umfassenden Honorierungsvorschlag.
Aus der Geschoßfläche aller Geschosse, einem "Nutzungsbeiwert n" von 0,6 für Garagen, erdgesch.Hallen, 1,0 Wohnen, Büro, 1,5 KiGa, Schule, Hochschule, 1,8 Krankenhaus und Pflegeheim, 2,5 Disko, Vers.St. bis 3,0 für Funktionsbereiche im Krhs und dem "Schwierigkeitsbeiwert i" von 1,0 Neubau, gewöhnlich über Bestand 1,5 und "fehlende bauaufsichtliche Regelungen" 2,0 wird die "Bemessungsfläche" "A" gebildet :
A = Ageschosse x n x i = A Bemessung
Honorar 100 % = ? 2.000,- + 100 x ( A Bem) hoch 0,6
Honorar ist Grundwert plus 100 fach die mit 0,6 expotenzierte Bem-Fläche
Das gibt schnell ziemliche Werte, fängt von 2.000,- an und geht
bei 5.000 m? (Bemessungsfläche !) auf ca. 18.000,- , bei 10.000 m? auf über 26.000,- ... also ziemlich viel.
In Hessen schlagen wir (noch) vor, die Formel anders zu rechnen :
Honorar 100 % = ? 2.000,- + (100 x A Bem) hoch 0,6
Dadurch wird die "A Bem" "nur" um 100 hoch 0,6 multipliziert, das sind 15,8 fach.
In gesprächen Architektenkammer / Ingenieurkammer wird jetzt ein etwas höheres Modell vorgeschlagen, das in Kürze veröffentlicht werden wird.
Aus den 100 % dann für das Brandschutzkonzept 50 %,
die Begleitung der Ausführungsplanung 17 %,
die Rohbauabnahme und die Fertigabnahme zus. 20 %,
zusammen 87 % als V o r s c h l a g, man kann wie in der HOAI auch auf 100 % kommen, wenn man Mängelnachbearbeitung usw. usw....
Bitte Heft 17 beim Bundesanzeiger Verlag besorgen,
dort alles Nähere ...
mfg Franz Schächer
Baustatik und baulicher BS