Hallo,
ich hab natürlich keine Ahnung was die bayerischen Baubehörden bzw. der Prüfingenieur so alle durchlassen würde aber grundsätzlich ist die Anforderung nach F90 auch einzuhalten.
Grundsätzlich werden bei der verlegung von Heizungsrohren Anforderungen an die Abschottung mit einer Feuerwiedersandsdauer, in diesem Fall R90, gestellt.
Da eignet sich besonders von Rockwohl die Conlit-Schale in Verbindung mit einer Ausmörtelung der Durchbrüche unter Verwendung von Betonmörtel der Gruppe MG III.
Bitte beachten, dass es einen Unterschied abei der Rohrverlegung zwischen brennbaren und nicht brennbaren Rohren gibt.
Nach der EnEV muss eh eine entsprechende Verkleidung der Rohrleitung durchgeführt werden, warum also nicht gleich auch Feuerbeständig.
Noch Fragen, dann gern auch anrufen.
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Scharf