Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Klein,
die Größe der "Nutzeinheit" (NE) ist das Maß der Dinge, also ist alles dazuzurechnen, was zur NE gehört, auch abgeschlossene Räume. Zunächst hat man bei den 400 m? die volle Wandstärke mitgerechnet, die Oberste Bauaufsicht hat im Februar in einem Seminar jedoch mitgeteilt, daß ab sofort nur die anteilige halbe Wandstärke der Innewände aber die volle Außenwand mitzurechnen ist.
Wegen eines durchlaufenden, nicht angeschlossenen Schachtes sehe ich es so, daß dieser einer anderen Nutzeinheit zuzurechnen ist, nämlich der, für die er da ist, aber nicht für die NE, bei der er zufällig vorbeiläuft.
Die HE HBO erläutert ziemlich alles, was strittig ist, die 400 m? Regelung ist aber werder bei 2.3 noch bei 32 aufgegriffen, wir regen an, es direkt aufzunehmen, daß man es auch schriftlich findet.
Allgemeine Info: die HE HBO ist zum 1.8.2006 neu erschienen, siehe www.Wirtschaft.Hessen.de, >> Bauen und Wohnen >> HBO und in der Liste anklicken.
Grüße Schächer