Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gnauck Hallo,
habe in meinem Gewerbebetrieb eine Brandschutztür T30
zwischen Büro- und Produktionsbereich. Gebäude wurde vor 8 Jahren abgenommen. Heute kam jemand von der örtlichen Feuerwehr zur Überprüfung des Brandschutzes und monierte,
das diese Tür nicht mit einem Selbstschliesser ausgestattet
ist.
Wie kann ich feststellen, ob diese Forderung gerechtfertigt ist? Im Prinzip würde uns so ein Selbstschliesser nur nerven,
da permanent auch mit vollen Händen zwischen Produktion und
Büro gependelt wird.
Wer kennt sich damit aus? Vielen Dank.