Hallo,
ein neues schwarzes Loch zum Thema Brandschutztüren.
Habe zur Anbringung von Feststellanlagen an BST unterschiedliche Aussagen gehört und brauche hier Hilfe:
An bestehenden BST waren bisher die Halteplatten für Magnet-Feststellanlagen angeklebt, die Verbindung hielt aber nicht dauerhaft. Nun die Frage: Darf die Tür zur Befestigung der Halteplatten angebohrt (nicht durchgebohrt werden ?
Türenlieferant (für neue Türen sagt, anbohren erlaubt, andere Fachstellen sagen, nur ankleben erlaubt)
Laut Veröffentlicheung des DiBT Techn Baubestimmungen K III e 7.2 aus 1996 ist zwar das Anbohren / Aufkleben eines Blechstreifens erlaubt, für das Anbringen der Halteplatten aber bereits bei Herstellung eine Verankerung (Verstärkung) vorzusehen. Darf ich also einen Blechstreifen (Verstärkung der Tür ) anschrauben, hier jedoch keine Halteplatte anbringen ?
Was also tun, wenn man beim Einsetzen der alten Tür nicht an eine Feststellanlage gedacht hat und nun eine braucht ? Tür austauschen ?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe !
Protego